AGB's

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen der Firma ColorwayMedia und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

1.0 Angebot und Abwicklung

1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch ColorwayMedia in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

1.2 Der Auftraggeber legt ColorwayMedia vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

1.3 ColorwayMedia ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

2.0 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten ColorwayMedia erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ColorwayMedia für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

2.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann ColorwayMedia hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier ColorwayMedia haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.5 Die Haftung von ColorwayMedia ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei ColorwayMedia, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich ColorwayMedia zur Verfügung zu stellen.

2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird ColorwayMedia dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt ColorwayMedia die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von ColorwayMedia.

2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

2.11 ColorwayMedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

2.12 ColorwayMedia ist jederzeit, auch wenn ColorwayMedia das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

3.0 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO

3.1 ColorwayMedia genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. ColorwayMedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ColorwayMedia eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.

3.4 ColorwayMedia garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

4.0 Vergütung

4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für ColorwayMedia bedeutet, ist ColorwayMedia berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von ColorwayMedia vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist ColorwayMedia berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die

Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich

gezahlten zu verlangen.

4.6 ColorwayMedia behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

4.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es ColorwayMedia gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt ColorwayMedia vorbehalten.

4.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.

4.10 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.11 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber ColorwayMedia notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

5.0 Gewährleistung und Haftung

5.1 ColorwayMedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn ColorwayMedia und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5.3 Eine Haftung von ColorwayMedia, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt ColorwayMedia von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber ColorwayMedia von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn ColorwayMedia im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet ColorwayMedia für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von ColorwayMedia die Kosten hierfür der Auftraggeber.

5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für ColorwayMedia. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ColorwayMedia gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei ColorwayMedia anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

5.8 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt ColorwayMedia keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. ColorwayMedia übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

6.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen

Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Landkreis Landsberg am Lech

ColorwayMedia

Stand: Juli 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen Recruiting

Anbieter:

Felix Ruch

Obergasse 8A

86943 Thaining

Telefonnummer: 017624601887

Emailadresse: hello@colorway.media

§ 1 Allgemeines / Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Felix Ruch erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Felix Ruch mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Felix Ruch schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern ab. Verbraucher nimmt Felix Ruch nicht als Kunden an. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Felix Ruch ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Felix Ruch auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Felix Ruch stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt per Telefon, E-Mail, Brief, Fax oder unter Anwesenheit beider Vertragsparteien. Der Kunde erhält von Felix Ruch auf Wunsch eine Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Felix Ruch erbringt für seine Kunden diverse Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting bzw. zur Mitarbeitergewinnung. Ein Erfolg in Bezug auf die tatsächliche Gewinnung von Mitarbeitern durch den jeweiligen Kunden ist nicht geschuldet.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist Felix Ruch dazu berechtigt zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder sonstige Dritte unterzubeauftragen.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, stellt Felix Ruch die von ihm erstellen Webseiten, Werbeanzeigen, Domains, etc. lediglich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Ein darüberhinausgehendes Nutzungsrecht bedarf der gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Kooperation und Mitwirkungshandlungen

(1) Die Parteien verpflichten sich zur effizienten Zusammenarbeit.

(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, Felix Ruch die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen, (Mitwirkungs-) Pflichten fristgerecht zu erfüllen und (Mitwirkungs-)Handlungen fristgerecht vorzunehmen und Erklärungen fristgerecht abzugeben. Kommt der Kunde mit der Erfüllung der in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, ruht für die Dauer des Verzugs die Leistungsverpflichtung von Felix Ruch, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Hierdurch verursachter Mehraufwand ist Felix Ruch zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu erstatten. Ein gesetzliches Kündigungsrecht von Felix Ruch bleibt unberührt.

(3) Für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften in Bezug auf erstellte Webseiten, insbesondere DSGVO, BDSG, UWG, TMG, etc. ist der Kunde allein verantwortlich. Felix Ruch erbringt keinerlei rechtliche Beratung diesbezüglich.

§ 5 Inhalte, Freistellung

(1) Die Erstellung von Fotografien bzw. Videomaterial durch Felix Ruch bedarf der gesonderten Vereinbarung. Sofern für diesen Fall Termine vereinbart werden, so verpflichtet sich der Kunde dazu, Termine, die er nicht wahrnehmen kann, unmittelbar ab Kenntnis, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls können vereinbarte Termine nicht anderweitig vergeben werden. Ein hierdurch entstandener Schaden ist vom Kunden zu erstatten. Für nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung von pauschal 20 % der Auftragssumme. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Ausgenommen von der Schadenersatzpflicht sind unverschuldet nicht in Anspruch genommene Leistungen. Der Nachweis, dass die Leistung unverschuldet nicht in Anspruch genommen werden konnte, obliegt dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde Inhalte gleich welcher Art zur Verfügung stellt, so stellt er sicher die erforderlichen Rechte und Lizenzen für die beabsichtigte Nutzung zu haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt Felix Ruch von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den von Felix Ruch erstellen Inhalten, welches unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung steht.

§ 6 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern Leistungen einer Abnahme bedürfen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Nach Fertigstellung abnahmebedürftiger Leistungen ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zur Abnahme in Textform verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen entspricht.

(3) Felix Ruch ist berechtigt, Kunden Teileleistungen zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen entspricht. Einmal abgenommene Teile können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Felix Ruch haftet für Mängel an der Funktionsfähigkeit von erstellten Landingpages grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet er nicht.

(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Felix Ruch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Vertrag bzw. dem Auftrag und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Erbringt Felix Ruch im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung iHv 100 EUR pro Stunde.

(3) Sofern die Parteien Budget für die Schaltung von Werbekampagnen vereinbart haben, ist diese zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung durch den Kunden zu zahlen.

(4) Felix Ruch hat zudem Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:

a) Soweit vereinbart, Ausgaben, die für die Beschaffung von Inhaltselementen (z B Lizenzgebühren) erforderlich sind;

b) Ausgaben, die dadurch entstehen, dass der Kunde die nochmalige Änderung von bereits abgenommenen (Teil-)Leistungen verlangt, deren Änderung gem. § 5 dieses Vertrages nicht mehr verlangt werden konnte.

§ 9 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit und die ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Auftrag.

(2) Verträge können von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn Felix Ruch die weitere Erfüllung ablehnt, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommt oder der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug kommt. Die Beendigung dieses Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus,

es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Felix Ruch. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Felix Ruch.